Anträge erfolgen ausschliesslich über das Gesuchsformular und grundsätzlich durch Einzelpersonen, d.h.:
den Künstler, die Künstlerin (bei Werkbeiträgen, Büchern, Katalogen, Performances, bei zentralen Projekten einer Ausstellung)
den verantwortlichen Kurator, die verantwortliche Kuratorin (bei Ausstellungen)
Das GESUCHSFORMULAR informiert die Stiftung kurz und klar über das Gesuch, den Antragsteller oder die Antragstellerin mit folgenden Inhalten:
Kurzkonzept und Projektbeschreibung mit Angaben zu Ort und Daten der Veranstaltung(en)
Aussagekräftige Bilddokumentation
Budget- und Finanzierungsplan
Kurzbiographie der beteiligten Künstler, der beteiligten Künstlerinnen
Dem Formular können maximal 5 mehrseitige Dokumente (pdf, jpg oder gif) beigefügt werden. Beachten Sie bitte für die Eingabe Ihres Gesuchs die Fristen.
Die Ergebnisse werden per E-Mail kommuniziert. Auskünfte über den Stand der Bewerbungen oder über Absagen werden nicht erteilt.
Der Stiftungsrat tritt in der Regel viermal im Jahr zusammen - im März, Juni, September und Dezember.
Schlussfristen für das Absenden der Formulare sind
1.2.
1.5.
1.8.
1.11.
Nach diesen Stichtagen eingehende Formulare können erst in der Folgesitzung behandelt werden.